Januar 2018

Aufgepaßt!

Dr. Hans Peter Weinschenck, Kgl. Priv. Apotheke in Satrup, Mittelangeln

Seit über 20 Jahren gibt es verschreibungspflichtige Pflaster z.B. auch um schwere und schwerste Schmerzen zu lindern. Diese Pflaster enthalten ein Depot eines mit Morphium verwandten Wirkstoffes in hoher Konzentration. Klebt man sie auf die Haut, geben diese Zubereitungen ihren Wirkstoff über Tage hinweg gleichmäßig ab. Der Wirkstoff wandert durch die Haut in den Körper und schafft Linderung z.B. bei Arthrose, Osteoporose oder Krebs. Diese sogenannten „transdermalen Systeme“ sind ein echter Fortschritt, ein wahrer Segen gegen schwere und schwerste Schmerzen. Dank langer Wirkdauer müssen nicht fortwährend viele Tabletten geschluckt werden, ferner kommen Nebenwirkungen, wie Müdigkeit oder Verstopfung seltener vor. Viele Menschen, deren Schmerzen früher oft nur noch im Krankenhaus gelindert werden konnten, führen dank der Pflasterbehandlung ein nahezu normales Leben. Nach einer gewissen Eingewöhnungszeit können sie sogar ein Auto fahren.

Über dem beeindruckenden Siegeszug der Schmerzpflaster werden leicht die tödlichen Gefahren dieser Mittel bei fehlerhafter Anwendung vergessen. Dazu hier einige Beispiele, die so tatsächlich geschehen sind: Eine alleinstehende 77-jährige Dame erhielt von Ihrem Hausarzt ein schmerzstillendes Pflaster mit dem Wirkstoff Fentanyl verordnet. Eines Abends geht sie mit einem Heizkissen schlafen. Am Tag darauf wird sie tot in ihrem Bett aufgefunden. Was war passiert? Das Heizkissen erwärmte die Körperregion mit dem Pflaster. Durch die Wärme setzten nun Pflaster und Haut erheblich mehr Wirkstoff als vorgesehen frei, es wanderte eine Überdosis des Wirkstoffes ins Blut, die Frau verstarb an einer Atemlähmung. Eine weiterer Fall: Ein kleines Kind wurde bewusstlos aufgefunden. Es hatte ein „verbrauchtes“ Schmerzpflaster in Opas Müll gefunden und sich selbst aufgeklebt. Das Kind konnte dank intensivmedizinischer Maßnahmen gerettet werden. In einer anderen Begebenheit übernachtete ein zweijähriger Junge mit im Bett seiner Großmutter. Das Pflaster der Oma hatte sich gelöst und der Enkel hatte sich unbemerkt daraufgelegt, morgens war der Junge nicht ansprechbar.

Diese Vorkommnisse zeigen: Schmerzpflaster müssen unbedingt vor Wärme geschützt werden. Daher sind ein Saunabesuch, ein heißes Vollbad oder langanhaltendes heißes Duschen mit Schmerzpflaster tabu! Hohes Fieber, Wärmflasche, Wärmepflaster, Sport, Sonnenbaden können ebenfalls erhebliche Probleme bedeuten. Die Trockenhaube beim Friseur darf den Bereich mit dem Pflaster nicht erwärmen! Natürlich verändern sich auch neue, noch nicht verwendete Pflaster bei zu warmer Lagerung nachteilig (Packungsbeilage beachten).

Zudem enthält selbst ein „verbrauchtes“ Schmerzpflaster noch sehr große Mengen an Wirkstoff, so dass von derartigem „Abfall“ bei unsachgemäßem Umgang Lebensgefahr ausgeht. Nicht mehr benötigte Schmerzpflaster müssen mit der Klebeseite nach innen zusammengeklappt werden und dürfen erst dann – möglichst unzugänglich - entsorgt werden! Im Zweifel nimmt Ihre Apotheke die gefährlichen Reste gerne entgegen.

Dr. Hans Peter Weinschenck

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