Januar 2017

Sie sind nicht allein!

Dr. Hans Peter Weinschenck, Kgl. Priv. Apotheke in Satrup, Mittelangeln

Dr. Hans Peter Weinschenck, Kgl. Priv. Apotheke in Satrup, Mittelangeln

Seit einigen Jahren legen die gesetzlichen Krankenkassen die Arzneimittel-Hersteller für die Versorgung ihrer Mitglieder durch Verträge fest. Bei diesen sogenannten Rabattverträgen räumt die Krankenkasse den betreffenden Herstellern das Exklusivrecht zur Versorgung ihrer Versicherten mit bestimmten Wirkstoffen ein, im Gegenzug zahlen die Unternehmen an die Krankenkasse Geld in unbekannter Höhe. Die Rabattvereinbarungen sind zeitlich begrenzt, bei erneuter Ausschreibung von Wirkstoffen hat der höchstbietende Hersteller gute Aussichten für den neuen Zuschlag. Praktisch bedeutet dieses beim Apothekenbesuch den Austausch des gewohnten Medikamentes gegen das gleiche Medikament (identischer Wirkstoff, identische Dosis) eines anderen Herstellers. Dieser Wechsel ist für den Anwender in der Regel problemlos.

Bisher haben die Krankenkassen mit dieser Regelung sehr gut gelebt, ein beträchtlicher Teil ihrer Milliardenüberschüsse stammt aus diesen Verträgen. Auf Herstellerseite hingegen haben die vergangenen Jahre tiefe Spuren hinterlassen: die Großen wurden größer, die Kleinen kleiner – mit unabsehbaren Folgen. Außerdem folgt daraus zwangsläufig ein bisher für uns unbekanntes Phänomen: Wichtige Arzneimittel stehen plötzlich über Monate nicht zur Verfügung – mit steigender Tendenz.

Damit wurde endlich auch der Politik bewußt, daß diejenigen, die im Mittelpunkt stehen sollten, in diesem komplizierten Räderwerk nur ganz am Rande vorkommen. Doch geändert hat sich für die vielen Menschen, die täglich Arzneimittel benötigen, nicht viel. Auch weit gravierendere Probleme wurden von den Verantwortlichen anscheinend ignoriert. Im Klartext führen die Rabattverträge u.a. dazu, daß bisher eigenständig lebende, auch sehr rüstige Senioren plötzlich fremde Hilfe benötigen, weil sie mit ihren ständig wechselnden Rabatt-Arzneimitteln schlicht überfordert sind. Das ist kein Wunder, nehmen doch über 65-jährige täglich 2-3 verschiedene Medikamente, bei den über 80-jährigen sind es sogar 4 bis 6 Arzneimittel am Tag. Ein Krankenhausaufenthalt fügt durchschnittlich noch ein Medikament hinzu. Wenn außerdem noch verschiedene Ärzte aufgesucht werden, kann es zu Mißverständnissen kommen. In diesem Zusammenhang stellen wir leider immer wieder lebensgefährliche Doppeleinnahmen und damit Überdosierungen von Wirkstoffen (z.B. Diclofenac und Simvastatin) fest.

(Übrigens gibt es in der Apotheke sehr einfache und sehr wirksame Hilfen, die ohne viel Aufhebens insbesondere auch Menschen mit vielen Medikamenten gut unterstützen, zuverlässig und sicher durch den Tag führen.)

Wer sich über diese Verhältnisse bei seiner Krankenkasse beklagt, erhält die Antwort, daß der Arzt natürlich auch das gewohnte Präparat verschreiben dürfe. Bekanntlich ist Papier geduldig: Denn die Ärzte haben strenge Vorgaben, wann sie auf dem Rezept per Kreuz den Austausch des gewohnten Präparates gegen das Rabattarzneimittel unterbinden dürfen. Ihr Ermessensspielraum ist, wie bei den Apothekern, viel zu gering - ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Spielraum für die Patienten wurde Ärzten und Apothekern in den vergangenen Jahren mit Härte aberzogen.

Einige Menschen berichten, daß sie zum Beispiel ihr langjähriges Medikament Metformin durch den Wechsel auf einen anderen Hersteller nicht mehr im Magen oder Darm vertragen. Offenbar ist Gleiches doch nicht immer gleich. Der Grund liegt zum einen in der Verwendung unterschiedlicher Hilfs- und Zusatzstoffe, zum anderen auch in der unterschiedlichen Geschwindigkeit, mit der die Tablette/Kapsel ihren Wirkstoff freisetzt. Nicht selten kommt es vor, daß Unverträglichkeiten durch Rabattarzneimittel unerkannt bleiben und eine zusätzliche (Selbst-) Medikation/Behandlung nach sich ziehen.

Dem, der täglich nur eine halbe Tablette nehmen soll, präsentiert der Rabattvertrag plötzlich ein Präparat, welches nicht teilbar ist. Oft wird eine Packung angebrochen, bevor der Irrtum erkannt ist, und das ist teuer. In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber zumindest einige ganz besonders schlimme Schnitzer behoben: bestimmte Medikamente wie Schildrüsenhormone, bestimmte Blutverdünner oder Antiepileptika dürfen grundsätzlich nicht mehr durch die Apotheken ausgetauscht werden.

Doch noch immer werden die Rabattverträge vielen Menschen gar nicht gerecht. Was nützt die Ersparnis durch den Rabattvertrag, wenn aus Verunsicherung Arzneimittel nicht mehr zuverlässig eingenommen werden? Ein beträchtlicher Teil aller verordneten Arzneimittel landet im Müll. Statt Zeit für die Menschen wird immer mehr Zeit für Regularien aufgewendet. Ein Ende ist leider noch immer nicht absehbar. Dem, der täglich Arzneimittel nehmen muß, verlangen die gesetzlichen Vorgaben oft die Bereitschaft zu Veränderung ab. Das fällt verständlicherweise nicht immer leicht. Umso wichtiger sind vertraute Bezugspersonen, die einen guten Austausch untereinander pflegen. Bei Unklarheiten, Sorgen oder Bedenken wendet man sich daher am besten an seinen Hausarzt und an seinen Hausapotheker. Die lassen Sie nicht allein und helfen Ihnen gerne weiter.

Dr. Hans Peter Weinschenck, Kgl. Priv. Apotheke Satrup / Mittelangeln

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