März 2024
Wie bitte???
Papier ist bekanntlich geduldig. Bei dem regelmäßigen Studium meiner Fachliteratur stieß ich auf eine Untersuchung aus den USA.
Man analysierte eine größere Anzahl freiverkäuflicher Vitamin D Produkte und stellte sehr große Unregelmäßigkeiten fest. Der tatsächliche Gehalt an Vitamin D variierte von 9% bis 146% im Vergleich zu der Dosis, die auf dem Etikett aufgedruckt war. Nur die Hälfte aller untersuchten Produkte entsprach überhaupt den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes, nach welchen der Gehalt nur um +/- 10% von der auf dem Etikett deklarierten Menge abweichen darf. Auch beim Vitamin D gilt: Ein „Zuwenig“ ist gesundheitlich genauso bedenklich wie ein „Zuviel“. Das gilt insbesondere im Wechselspiel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Dieser Missstand grassiert auch bei uns, und er ist beileibe kein Einzelfall. An dieser Stelle berichtete ich bereits mehrere Male über unterschiedlichste Nahrungsergänzungsmittel, die nicht hielten was das Etikett vollmundig versprach. Ich habe z.B. sogar schon nicht-deklarierte Beimischungen von Kortison in „Natur-Nahrungsergänzungsmitteln“ erlebt. Ein Blick auf die Website des Institutes für Pharmazeutische Biologie und Phytochemie Münster spricht diesbezüglich Bände und ist sehr empfehlenswert.
Bei nach Lebensmittelrecht hergestellten Produkten ist selbst für eine pharmazeutische Fachperson - ohne die genauere Kenntnis der Ausgangsprodukte und des Herstellungsprozesses - eine verbindliche Aussage sehr schwierig. Hingegen bieten Produkte, die nach Arzneimittelrecht hergestellt wurden, wesentlich mehr Sicherheit. Gehen auch Sie auf Nummer sicher und befragen Sie dazu immer Ihre Apotheke!
Dr. Hans Peter Weinschenck